Abfallentsorgung
umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Nach DIN 30706 ist der Oberbegriff für festen Abfall bestimmter Herkunft Hausabfall. Es werden drei Arten unterschieden: Hausmüll (Haushaltabfall), unterteilt in Wertstoff (Altstoff) und Problemstoff (Schadstoff), Sperrmüll (Sperrabfall) als fester Abfall aus Haushalten, Gewerbemüll (haushaltähnlicher Gewerbeabfall) ist fester Abfall aus Handel, Handwerk, Gewerbe, Industriebetrieben, Behörden und Verwaltung, der gemeinsam mit dem Haushaltabfall entsorgt wird.
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