AfA
1. Absetzung für Abnutzung, steuerrechtlich anrechenbare Wertminderung eines Wirtschaftsgutes. Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich bei der linearen Abschreibung aus den Anschaffungskosten, dividiert durch die in den AfA-Tabellen der Finanzbehörden festgelegten Nutzungsjahre. 2. Amt für Agrarstruktur, zuständig u. a. für Dorferneuerungsmaßnahmen und die Mittelverwaltung für EU-geförderte Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes.