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Begriffe aus dem Baulexikon:

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AfA

1. Absetzung für Abnutzung, steuerrechtlich anrechenbare Wertminderung eines Wirtschaftsgutes. Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich bei der linearen Abschreibung aus den Anschaffungskosten, dividiert durch die in den AfA-Tabellen der Finanzbehörden festgelegten Nutzungsjahre. 2. Amt für Agrarstruktur, zuständig u. a. für Dorferneuerungsmaßnahmen und die Mittelverwaltung für EU-geförderte Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes.

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