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Begriffe aus dem Baulexikon:

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Architektenkammer

aufgrund von Architektengesetzen in den Bundesländern eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts zur - Pflege der Baukultur und sonstiger zur Architektentätigkeit gehörender Aufgaben, - Abgabe fachlicher Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen von das Bauwesen betreffenden Gesetzgebungsverfahren, - Führung der Architektenliste, - Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Architekten, - Förderung der beruflichen Fortbildung sowie - Einrichtung und Tätigkeit einer Schlichtungsstelle. Organe: die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Eintragungsausschuss.

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