Aufmaß
das Vermessen von Bauteilen, es dient im Einheitspreisvertrag der Feststellung der tatsächlich ausgeführten Leistungsmengen vor Ort und wird von Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam unter Beachtung der VOB/C erstellt. Es ist eine der Grundlagen der Bauabrechnung und dient zudem der Erstellung von Bestandsunterlagen.