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Begriffe aus dem Baulexikon:

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Brandlast (J)

Brutto- oder spezifische Verbrennungswärme, die bei der Verbrennunug aller brennbaren Stoffe in einem bestimmten Bereich frei werden könnte, einschließlich der Bekleidungen von Wänden, Trennwänden, Böden und Decken. 1. Diese Definition deckt sich mit der Begriffsbestimmung nach DIN 18230-1. 2. Die Entscheidung für die spezifische oder die Brutto-Verbrennungswärme wird von den Anforderungen der Versicherer und/oder den Behördenvertretern bestimmt.

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