Freianlage
in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind Freianlagen mit Gebäuden und raumbildenden Ausbauten Gegenstand der Objektplanung. Die Planung von Freianlagen (Freiraumplanung) gehört in den Aufgabenbereich von Landschaftsarchitekten. HOAI § 14 enthält eine Objektliste von Freianlagen. Synonyme: Freifläche, Freiraum, Außenanlage.
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