Gasleitungen
die Anordnung der Gasleitungen erfolgt senkrecht oder waagerecht auf kürzestem Wege von der Hauptsperrvorrichtung zum Zähler und zu den Hauptverbrauchern. Es wird unterschieden zwischen: Leitungsanlagen mit dezentralen Gaszählern in den einzelnen Geschossen, Leitungsanlagen mit zentral angeordneten Gaszählern im Untergeschoss, ggf. in einem besonderen Zählerraum. Nicht zulässig ist die Verlegung von Gasleitungen in Lüftungsschächten, Aufzugschächten, Müllabwurfanlagen, Schornsteinschächten oder Schornsteinwangen. Gasleitungen dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für Leitungen oder Lasten dienen. Sie sind so anzuordnen, dass Tropf- und Schwitzwasser anderer Leitungen nicht auf sie einwirken können. Gasleitungen können unter Putz oder frei vor der Wand oder in belüfteten Hohlräumen (z. B. abgehängte Unterdecken) unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und Sicherheitsanforderungen angeordnet werden.
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