Gebäude geringer Höhe
sicherheitstechnische Qualifizierung von Gebäuden in den Landesbauordnungen. Es sind Gebäude, in denen der Fußboden jedes Aufenthaltsraumes höchstens 7 m über der Stelle im Gelände liegt, von der aus er mittels Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist.
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