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Begriffe aus dem Baulexikon:

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Güteüberwachung

Verfahren, nach dem die Herstellung eines Erzeugnisses überwacht wird, um festzustellen, ob die für dieses Produkt festgelegten Güteanforderungen eingehalten werden. Die privatrechtliche Güteüberwachung soll das Herstellerrisiko im Hinblick auf Reklamationen einschränken helfen und für den Verbraucher ein wichtiges Beurteilungsmerkmal sein. Die öffentlich-rechtliche Überwachung (von Mindestanforderungen) dient den Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr und ist auf bestimmte Produktgruppen beschränkt (Überwachungsverordnungen der Bundesländer). Die Überwachung besteht im Regelfall aus der Eigenüberwachung des Herstellers und der Fremdüberwachung durch Prüfstellen oder Güteüberwachungsgemeinschaften.

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