Industriegebiet
gehört zu den gewerblichen Bauflächen. Allgemeine Zweckbestimmung: Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind (BauNVO § 9).
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Begriffe aus dem Baulexikon:
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gehört zu den gewerblichen Bauflächen. Allgemeine Zweckbestimmung: Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind (BauNVO § 9).
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Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
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