Pflanzgebot
ist nach BauGB § 9 (1) 25.a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, so kann die Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich dieses B-Plans durch Bescheid zur Bepflanzung verpflichten.
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