Rückstauebene
wird von der zuständigen Behörde als Höhenlage, im Allgemeinen Oberkante Straße oder Bordstein, an der Anschlussstelle der Gebäude festgelegt, d. h., bis zu welcher Höhe tiefer gelegene Entwässerungsgegenstände gegen Rückstau gesichert werden müssen. Alle über der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände sind mit natürlichem Gefälle zu entwässern, alle unter der Rückstauebene liegenden Abläufe für Schmutz- und Regenwasser durch entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Rückstau zu sichern (automatisch wirkende Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564 oder Abwasserhebeanlagen für Niederschlagswasser bzw. fäkalienfreies/fäkalienhaltiges Abwasser).
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