Tauperiode
unschädliche Tauwasserbildung, Voraussetzungen nach DIN 4108-3 u. a., wenn das während der Tauperiode (60 Tage = 1440 h) im Innern des Bauteils anfallende Wasser während der Verdunstungsperiode (90 Tage = 2160 h) wieder an die Umgebung abgegeben werden kann.
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