Trinkwasserversorgung
örtliche Trinkwasserversorgung nur in Ausnahmefällen gestattet (Niederschlagswasser, Quellwasser oder Grundwasserbrunnen), wenn ein Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz wirtschaftlich nicht vertretbar ist und eine ausreichende Trinkwasserqualität nachgewiesen werden kann. Die zentrale, öffentliche Trinkwasserversorgung ist der Regelfall, zumindest in den Städten und größeren Gemeinden: Anforderung, Planung, Bau und Betrieb enthält DIN 2000.
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