Verkehrslasten (Nutzlasten)
sie sind nicht ständig wirksam und werden hervorgerufen durch die veränderliche oder bewegliche Belastung eines Bauteils, z. B. durch Menschen, Möbel, Lagerstoffe, Maschinen, Kran-, Straßen- oder Eisenbahnfahrzeuge. Neben diesen lotrechten Verkehrslasten gibt es auch waagerechte Verkehrslasten (z. B. Horizontalkraft an Geländerholmen). Im Gegensatz zur ständigen Last werden sie bei der statischen Berechnung nur dann in Ansatz gebracht, wenn sie sich für den zu führenden Nachweis ungünstig auswirkt, maßgebende Verkehrslaststellungen lassen sich mit Hilfe von Einflusslinien bestimmen.
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