Verzugszinsen
Verzugszinsen sind bei Zahlungsverzug vom Schuldner zu entrichten. Sie sind der gesetzlich festgelegte Mindestverzugsschaden. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt grundsätzlich 5 % über dem Basiszinssatz. Ist an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt, ist die Höhe der Verzugszinsen 8 % über dem Basiszinssatz, siehe § 288 BGB.
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