Begriffe aus dem Baulexikon:
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sind nach BauGB § 29 die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, die nach Landesrecht (Landesbauordnungen) einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen oder der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen.
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Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens