Zulässigkeit von Vorhaben
regelt sich nach BauGB §§ 29-38. Danach gibt es drei Zulässigkeitsbereiche: Geltungsbereiche von Bebauungsplänen, den unbeplanten Innenbereich und den Außenbereich. Vorhaben müssen darüber hinaus den Anforderungen der Landesbauordnungen entsprechen, wenn sie einer Baugenehmigung oder -anzeige bedürfen.
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